Fahrschule XXL
Wir bilden alle Motorrad-Klassen aus.
Klasse A1
Erlaubt das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Das Verhältnis von Leistung zum Leergewicht von 0,1 kW/kg darf nicht überschritten werden.
Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von 50 cm³ (Verbrennungsmotor) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h gilt eine maximale Leistung von 15 kW.
Einschluss: AM
ab 16 Jahren
Klasse A2
Erlaubt das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zum Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Hinweis: Ausbildungspflicht entfällt bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens zwei Jahren (Stufenaufstieg)
Einschluss: A1, AM
ab 18 Jahren
Klasse A
Erlaubt das Führen aller Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Einschränkungen.
Hinweis: Ausbildungspflicht entfällt bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren (Stufenaufstieg)
Hinweise zum Mindestalter:
- 24 Jahre bei Direkteinstieg
- 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 von mind. 2 Jahren
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrtzeuge
Einschluss: A2, A1, AM
ab 20 Jahren
Klasse AM
Erlaubt das Führen von
- zweirädrigen Kleinkrafträdern (z.B. Mopeds) oder Krafträdern, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
- dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ (Verbrennungsmotor) bzw. einer maximalen Motorleistung von 6 kW (Elektromotor) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
ab 16 Jahren
Mofa
Zum Führen eines Mofas (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstge-schwindigkeit von maximal 25 km/h) wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Es muss jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, bedarf keiner Prüfbescheinigung.
ab 15 Jahren